Weiterbildungen zum Kinderschutz
Prävention in Kitas und Grundschulen - unser Ziel: Handlungssicherheit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu vermitteln.
Ziel dieser Schutzkonzeptschulungen ist es, Ihnen die notwendige Sicherheit und das Wissen um die Abläufe bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu vermitteln.
Der Begriff "Kindeswohlgefährdung" ist (außer im Extrembereich) nicht trennscharf zu definieren, häufig haben Fachkräfte eher ein "ungutes Gefühl" und damit ist auch die Sicht auf Kindeswohlgefährdung sehr individuell.
In diesen Schulungen wird die eigene Sichtweise auf Kindeswohlgefährdung erarbeitet und der Umgang mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geübt.
Das Angebot richtet sich als In-House-Weiterbildung an alle Teams, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Vom Bereich der Kindertagesstätte über den offenen Bereich und Familienhilfe bis hin zu Schule.
Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.
Kontaktieren Sie dazu unsere Dipl. Sozialpädagogin, Frau Kunz, Tel./mobil: 0171- 4112171
„Schutzauftrag und Prävention“ für Kitas
Mit der Einführung der §§ 8a und 72a SGB VIII hat der Gesetzgeber den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung neu geregelt und die Anbieter von Kindertagesbetreuung stärker mit in die Verantwortung einbezogen. Der Kinderschutzbund Rheingau versteht die Qualifikation von Mitarbeiter/innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, als zentralen Ausgangspunkt aller Präventionsbemühungen im Kinderschutz.
Bei der Fortbildung „Schutzauftrag und Prävention“ werden die Mitarbeiter/innen und Einrichtungsleitungen von Kindertagesstätten umfassend und individuell zum Thema Schutzauftrag und Prävention informiert und beraten. Die Fortbildung wird auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kindertagesstätte individuell konzipiert.
Inhalte der Fortbildung:
- Rechtliche Grundlagen im Kinderschutz
- Formen von Gewalt gegen Kinder
- Risiko- und Schutzfaktoren
- Verhalten bei Verdacht und konkreten Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung (Schutzkonzept)
- Führen von schwierigen Elterngesprächen
- Fallbesprechungen
Die Fortbildung wird von einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft nach §8a SGB VIII“ und als Inhouse-Tagesschulung (9.00-16.30 Uhr) durchgeführt.
„Schutzauftrag und Prävention“ für Grundschulen
Mit der Einführung der §§ 8a und 72a SGB VIII hat der Gesetzgeber den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung neu geregelt und Schulen stärker mit in die Verantwortung einbezogen. Der Kinderschutzbund Rheingau versteht die Qualifikation von Lehrer/innen und Pädagogischen Mitarbeiter/innen an Schulen als zentralen Ausgangspunkt aller Präventionsbemühungen im Kinderschutz.
Bei der Fortbildung „Schutzauftrag und Prävention“ werden Lehrer/innen und Pädagogische Mitarbeiter/innen sowie die Schulleitung umfassend und individuell zum Thema Schutzauftrag und Prävention informiert und beraten. Die Fortbildung wird auf die jeweiligen Bedürfnisse der Schule individuell konzipiert.
Inhalte der Inhouse-Fortbildung:
- Rechtliche Grundlagen im Kinderschutz
- Formen von Gewalt gegen Kinder
- Risiko- und Schutzfaktoren
- Verhalten bei Verdacht und konkreten Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung (Schutzkonzept)
- Fallbesprechung
Die Fortbildung wird von einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft nach §8a SGB VIII“ und als Inhouse-Tagesschulung (8.30-14.30 Uhr) durchgeführt.